Die Kurzzeitvermietung von Immobilien ist eine attraktive Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu generieren. Doch bevor Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus an Touristen oder Firmen vermieten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Genehmigungen einholen. In Österreich ist die Kurzzeitvermietung rechtlich geregelt und kann je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedliche Vorschriften haben.
1. Gewerbeanmeldung: Ist die Kurzzeitvermietung gewerblich?
Ob Sie für die Kurzzeitvermietung ein Gewerbe anmelden müssen, hängt von der Art und Weise ab, wie Sie die Vermietung betreiben:
Private Vermietung: Wenn die Vermietung nicht auf Dauer ausgelegt ist und Sie nur gelegentlich oder für einen begrenzten Zeitraum vermieten, ist keine Gewerbeanmeldung notwendig.
Gewerbliche Vermietung: Wenn Sie regelmäßig vermieten, die Vermietung als Geschäft betreiben oder zusätzliche Dienstleistungen wie Frühstück oder Reinigungsdienste anbieten, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Vorgehen zur Gewerbeanmeldung:
Besuchen Sie die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat.
Reichen Sie den Antrag auf Gewerbeanmeldung ein.
Legen Sie Dokumente wie einen Identitätsnachweis, Meldezettel und gegebenenfalls einen Mietvertrag vor.
2. Baurechtliche Genehmigungen
Je nach Bundesland können baurechtliche Vorschriften die Kurzzeitvermietung einschränken.
Widmung des Objekts: Prüfen Sie, ob das Gebäude oder die Wohnung für touristische oder gewerbliche Zwecke genutzt werden darf. In Wohngebieten kann es Einschränkungen geben.
Gemeindevorschriften: In einigen Gemeinden benötigen Sie eine spezielle Genehmigung für die touristische Nutzung.
3. Meldepflicht bei der Gemeinde
Wenn Sie Ihre Unterkunft für Kurzzeitmieten bereitstellen, sind Sie verpflichtet, die Übernachtungen Ihrer Gäste bei der Gemeinde zu melden. Dies ist im österreichischen Meldegesetz geregelt.
Füllen Sie für jeden Gast einen Meldezettel aus.
Übermitteln Sie die Meldung innerhalb der gesetzlichen Frist (meist 3 Tage).
In einigen Gemeinden kann dies auch digital erfolgen.
4. Ortstaxe (Nächtigungsabgabe)
Wenn Sie Kurzzeitvermietungen anbieten, müssen Sie in den meisten Fällen eine Ortstaxe (Nächtigungsabgabe) abführen.
Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde, ob die Ortstaxe auch für beruflich reisende Gäste anfällt.
Die Höhe der Ortstaxe variiert je nach Gemeinde.
Melden und überweisen Sie die eingenommenen Beträge regelmäßig an die Gemeinde.
5. Wohnungseigentumsrecht
Wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten, kann das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Einschränkungen vorsehen.
Zustimmung der Miteigentümer: In Mehrparteienhäusern kann eine Genehmigung der anderen Wohnungseigentümer erforderlich sein.
Prüfen Sie die Hausordnung oder bestehende Nutzungsvereinbarungen, um Konflikte zu vermeiden.
6. Steuerliche Anmeldung
Auch bei der Kurzzeitvermietung fallen steuerliche Verpflichtungen an:
Einkommenssteuer: Einnahmen aus der Vermietung müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Umsatzsteuer: Bei regelmäßigen und gewerblichen Vermietungen kann Umsatzsteuerpflicht bestehen.
Registrierkassenpflicht: Wenn Sie vor Ort Zahlungen in bar entgegennehmen, sind Sie eventuell verpflichtet, eine Registrierkasse zu verwenden.
7. Besondere Vorschriften für Plattformen
Wenn Sie Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder Crew99 nutzen, gibt es zusätzliche Anforderungen:
Einige Gemeinden verlangen eine Registrierung für die Nutzung solcher Plattformen.
Informieren Sie sich über eventuelle Plattformabgaben, die direkt von den Einnahmen abgezogen werden.
Fazit
Die Genehmigungen und Vorschriften für die Kurzzeitvermietung in Österreich sind umfangreich und hängen stark von Ihrer Wohnregion und der Art Ihrer Vermietung ab. Prüfen Sie folgende Punkte:
Gewerbeanmeldung: Ja oder Nein?
Baurechtliche Vorgaben und Widmung der Immobilie.
Meldung und Abgaben wie Ortstaxe.
Zustimmung anderer Eigentümer bei Eigentumswohnungen.
Steuerliche Registrierung und Abgabenpflichten.
Indem Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, vermeiden Sie Strafen und schaffen eine solide Grundlage für Ihre Vermietung. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen oder steuerlichen Rat einzuholen oder direkt bei Ihrer Gemeinde nachzufragen.